
Lieber HAMBURG-Feeling- Gast,
bitte schenken Sie den nachstehenden Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, sie regeln in Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns, der Agentur HAMBURG-Feeling (nachfolgend Agentur HF genannt). Diese Reisebedingungen werden – soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart – Bestandteil des mit der Agentur HAMBURG-Feeling als Reiseveranstalter geschlossenen Reisevertrages.
1.1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Agentur HF den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder elektronisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung der Agentur HF bei Ihnen zustande. Über die Annahme, für die es keiner bestimmten Form bedarf, informiert die Agentur HF Sie bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss durch Übersendung der schriftlichen Auftragsbestätigung/Rechnung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.
1.4. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Agentur HF vor, an das die Agentur HF für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist der Agentur HF die Annahme erklären, was auch durch Zahlung erfolgen kann. Entsprechendes gilt, wenn die Agentur HF Ihnen auf Ihre telefonische oder schriftliche Anfrage hin ein schriftliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages unterbreitet.
1.5. Die der Agentur HF zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k BGB gefordert und angenommen werden. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Auftragsbestätigung/Rechnung übersandt oder ausgehändigt.
2.2. Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises gefordert, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Anzahlung ist auf der Auftragsbestätigung/Rechnung ausgewiesen und sofort nach Zugang der Auftragsbestätigung/Rechnung bei Ihnen zahlungsfällig. Bei einer mit Ihrer Buchung über die Agentur HF abgeschlossenen Versicherung ist die Versicherungsprämie sofort nach Zugang der Auftragsbestätigung/Rechnung bei Ihnen zahlungsfällig.
2.3. Bei Gruppenreisen richtet sich die Höhe der Anzahlung nach den gebuchten Leistungen und wird individuell festgelegt und dann auf den Reisepreis angerechnet. Die Anzahlung ist auf der Auftragsbestätigung/ Rechnung ausgewiesen und zu dem auf der Auftragsbestätigung/ Rechnung angegebenen Zeitpunkt fällig. Bei einer mit Ihrer Buchung über die Agentur HF abgeschlossenen Versicherung ist die Versicherungsprämie sofort nach Zugang der Auftragsbestätigung/Rechnung bei Ihnen zahlungsfällig.
2.4. Die Restzahlung ist ebenfalls auf der Auftragsbestätigung/Rechnung ausgewiesen und spätestens 21 Tage vor Reiseantritt zahlungsfällig.
2.5. Die Reiseunterlagen werden Ihnen zugesandt oder ausgehändigt, nachdem Ihre Zahlungen, so wie in der Auftragsbestätigung/Rechnung ausgewiesen, bei der Agentur HF eingegangen sind.
2.6. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag oder der Reisepreis auch nach Inverzugsetzung oder zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist - obwohl der Sicherungsschein übergeben und die Agentur HF zur Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist -, berechtigt die Agentur HF dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in der Reiseausschreibung so, wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der Bestätigung.
3.2. Reisebüros und/oder Leistungsträger dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Die Agentur HF bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht im Leistungsangebot ausgeschrieben sind, nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros und/oder Leistungsträger sind nicht berechtigt, ohne Bestätigung der Agentur HF abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen.
3.3. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte, die nicht von der Agentur HF herausgegeben werden, sind für die Agentur HF und deren Leistungspflicht unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht der Agentur HF gemacht wurden.
3.4. Die jeweils gewährte Kinderermäßigungen sind bei der Agentur HF zu erfragen bzw. den Buchungshinweisen zu entnehmen. Maßgebend ist das Alter bei Reiseantritt. Z.B. die Altersangabe von 4 bis 11 Jahre umfasst den Zeitraum vom 4. Geburtstag bis einen Tag vor dem 12. Geburtstag. Die Agentur HF oder ein von der Agentur HF Beauftragter ist berechtigt, das Alter der gebuchten Kinder anhand der Personaldokumente zu überprüfen. Bei nicht mit der Buchung übereinstimmenden Altersangaben ist die Agentur HF berechtigt, die Differenz zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 20,- pro Kind nachzuerheben.
3.5. Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die Agentur HF bei den Leistungsträgern um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
4.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der Agentur HF nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3. Die Agentur HF ist verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Agentur HF in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus ihrem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Agentur HF über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise der Agentur HF gegenüber geltend zu machen.
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt soll unter Angabe Ihrer Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Agentur HF. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verliert die Agentur HF den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen kann die Agentur HF, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Die Rücktrittsgebühr ist sofort nach dem Zugang der Stornierungsrechnung bei Ihnen fällig.
5.3. Die Agentur HF kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung sowie der nachfolgenden Ziffer 5.5 pauschalieren:
bis zum 22. Tag vor Ankunft 20 %, vom 21. bis 7. Tag vor Ankunft 50 %, vom 6. bis 1. Tag vor Ankunft 75 %, am Ankunftstag 90 % des Reisepreises, mindestens € 25,- pro Person. Reisepreis ist hierbei der auf der Auftragsbestätigung/Rechnung ausgewiesene Gesamtbetrag abzüglich gegebenenfalls der Prämie einer mit der Buchung der Reise abgeschlossenen Versicherung. Die Versicherungsprämie ist auch bei Rücktritt in voller Höhe zu zahlen.
5.4. Bei Buchung einer Gruppenreise kann die Agentur HF ihren Ersatzanspruch abweichend von Ziffer 5.3 unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung sowie der nachfolgenden Ziffer 5.5 pauschalieren: bis zum 31. Tag vor Ankunft 10 %, vom 30. bis 22. Tag vor Ankunft 50 %, ab dem 21. Tag vor Ankunft 80 % und am Anreisetag 90% des Reisepreises, mindestens € 25,- pro Person. Reisepreis ist hierbei der auf der Reservierungsbestätigung/Rechnung ausgewiesene Gesamtbetrag abzüglich gegebenenfalls der Prämie einer mit der Buchung der Reise abgeschlossenen Versicherung. Die Versicherungsprämie ist auch bei Rücktritt in voller Höhe zu zahlen.
5.5. Karten aller Art - z. B. für Musicals, Oper, Theater oder sämtliche sonstige Veranstaltungen können nicht zurückgenommen werden. Die Rücktrittsgebühr beträgt somit 100 % des Kartenpreises, unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts. Der daneben bestehende pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 5.3 und 5.4 berechnet sich in diesem Fall auf den Gesamtreisepreis abzüglich des Preises für die Eintrittskarten und gegebenenfalls abzüglich einer Versicherungsprämie. Können im Falle eines Rücktrittes durch den Kunden die Karten von der Agentur HF noch an Dritte verkauft werden, erhält der Kunde den durch den Verkauf erzielten Kartenpreis, abzüglich 10 % Bearbeitungsgebühr.
5.6. Es bleibt Ihnen in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass der Agentur HF kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch Ihren Rücktritt entstanden ist, als die von Ihnen geforderte Pauschale. In diesem Fall sind Sie zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet.
5.7. Die Agentur HF behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist die Agentur HF verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.1. Änderungen des Reisetermins, der Unterkunft, der Veranstaltungen, des Ortes des Reiseantritts oder der Beförderungsart gelten als Umbuchungen.
6.2. Umbuchungen werden - Verfügbarkeit vorausgesetzt - bis zum 22. Tag vor Ankunft gegen eine Gebühr von pauschal € 20,- pro Person vorgenommen. Bei bestellten Eintrittskarten beträgt die Umbuchungsgebühr zusätzlich den vollen Kartenpreis. Können die Eintrittskarten durch die Agentur HF jedoch noch an Dritte verkauft werden, erhält der Kunde den durch den Verkauf erzielten Kartenpreis, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 %.
6.3. Nach diesem Zeitpunkt sind die in Ziffer 6.1 genannten Änderungen nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5. und - Verfügbarkeit vorausgesetzt - gleichzeitiger Neuanmeldung möglich, dabei wird eine Rücktrittsgebühr gemäß Ziffer 5. fällig. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6.4. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Agentur HF kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Agentur HF kann eine Bearbeitungsgebühr von pauschal € 20,00 pro Vertragsübergang erheben.
6.5. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und sie der Agentur HF als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.6. Es bleibt Ihnen in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass der Agentur HF kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch die Umbuchung / den Vertragsübergang entstanden ist, als die von Ihnen geforderte Pauschale. In diesem Fall sind Sie zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet.
6.7. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurückgetretenen Teilnehmers tritt, ist die Agentur HF berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
6.8. Ändert sich bei der Umbuchung einer Gruppe/Minigruppe die Teilnehmerzahl, so dass eine andere Preisgruppe gilt bzw. eine Gruppe/Minigruppe mit der Mindestteilnehmerzahl nicht mehr zustande kommt, wird der entsprechende geringere bzw. höhere Reisepreis berechnet.
Die Agentur HF kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Gast die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Agentur HF nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Agentur HF, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von dem Leistungsträger gutgebrachten Beträge.
8.1. Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie von der Agentur HF unter den in Ziffer 9.2 angegebenen Kontaktdaten Abhilfe verlangen. Die Agentur HF kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Agentur HF kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
8.2. Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Sie sind verpflichtet Ihre Beanstandungen unverzüglich der Agentur HF unter den in Ziffer 9.2 angegebenen Kontaktdaten anzuzeigen. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
8.3. Kündigung des Vertrages Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Agentur HF innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der Agentur HF erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Agentur HF verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden der Agentur HF den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistung für Sie von Interesse waren.
8.4. Schadensersatz Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Agentur HF nicht zu vertreten hat.
9.1. Sie sind verpflichtet, bei eventuell aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
9.2. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der Agentur HF unter der Telefonnummer 040/339 850 33 zur Kenntnis zu geben.
9.3. Sie sind verpflichtet die Agentur HF zu informieren, wenn sie die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Hotelgutscheine, Tickets) nicht innerhalb der von der Agentur HF mitgeteilten Frist erhalten.
10.1. Die vertragliche Haftung der Agentur HF für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit Ihr Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die Agentur HF für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2. Die deliktische Haftung der Agentur HF für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise.
11.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind von Ihnen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber der Agentur HF geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung dagegen gilt diese Frist nicht. Diese Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11.2. Vertragliche Ansprüche des Reisenden wegen Mängeln der Reise (Abhilfe seitens der Agentur HF, Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mangelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung) nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung (§ 651 m S. 2 BGB) in einem Jahr ab der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise. Schweben zwischen dem Reisenden und der Agentur HF Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11.3. Ein eingeschaltetes Reisebüro tritt nur als Vermittler bei dem Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüchen durch Sie entgegenzunehmen.
12.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Agentur HF und Ihnen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
12.2. Sie können die Agentur HF nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen der Agentur HF gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Agentur HF vereinbart.
Reiseveranstalter: Agentur HAMBURG Feeling, Inhaberin Christina Hornig
Schrammsweg 30
20249 Hamburg